Schenkung einer Immobilie: Wissenswertes für Eigentümer
Was sind die Vorteile einer Immobilienschenkung?
Die vorzeitige Übertragung von Eigentum ist für viele Familien eine vorteilhafte Möglichkeit, Steuervorteile zu nutzen, Streitigkeiten zu vermeiden und für die Zukunft des eigenen Zuhauses vorzusorgen. Besonders die gesetzlichen Bestimmungen zur Schenkungssteuer sorgen bei vielen Eigentümern für Irritationen. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Schenkung einer Immobilie für Sie zusammengefasst.
Was ist eine Immobilienschenkung?
In einer Schenkung entscheidet der Schenker zu Lebzeiten, an wen sein Erbe bereits vor dem Tod übergeht. Durch eine Immobilienschenkung wird die Immobilie dem Erben übertragen, der dann als eingetragener Eigentümer gilt. Viele nutzen dies, um steuerliche Vorteile zu erhalten. Eine Schenkung kann aber auch zur Familienharmonie beitragen, indem zum Beispiel ein Kind die Immobilie erhält und das andere Kind einen Geldbetrag. Auf diese Weise müssen Erbengemeinschaften sich nicht um die Regelung des Nachlasses mit einer geerbten Immobilie kümmern.
Was ist die Vorgehensweises bei einer Immobilienschenkung?
Wenn jemand einen Teil seines Vermögens zu Lebzeiten auf eine andere Person übertragen möchte, oft sind es die Kinder oder Enkelkinder, sollte er zunächst eine Bewertung des Immobilienwerts vornehmen lassen. Basierend auf dem aktuellen Marktwert kann entschieden werden, ob eine Teilschenkung sinnvoll ist, um die Freibeträge optimal zu nutzen. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro alle zehn Jahre. Immobilien mit einem Wert über 400.000 Euro sollten daher alle zehn Jahre teilweise verschenkt werden, um die Schenkungssteuer zu umgehen.
Wichtig: Stirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, wird diese rückabgewickelt und in den Nachlass einbezogen (Abschmelzungsklausel). Das bedeutet einerseits, dass der Steuervorteil verloren geht, und andererseits können Miterben ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Schlimmstenfalls müsste der Beschenkte den Miterben einen finanziellen Ausgleich leisten.
Was ist außerdem bei einer Immobilienschenkung zu beachten?
Neben der unentgeltlichen Übertragung des Eigentums sollte im Schenkungsvertrag ebenfalls folgendes festgelegt werden:
Darf der Schenker (wenn ja dann wie) die Immobilie zu Lebzeiten nutzen im Sinne eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts usw.?
Auf diese Weise kann der Schenker vorsorgen und sich bis zum Tode absichern. Beachten Sie: Bei einem Nießbrauch- oder Wohnrecht wird die Abschmelzungsklausel des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nicht angewendet. Eine Rückfallklausel kann ebenso sinnvoll sein, damit die geschenkte Immobilie im Todesfall des Beschenkten wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurückfällt.
Was ist aus steuerlicher Sicht sinnvoller – Schenkung oder Vererbung?
Für den Beschenkten erweist sich die Schenkung als vorteilhaft, wenn der Erblasser erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist stirbt, um die Zahlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu umgehen. Viele Schenkende sichern sich jedoch ab und behalten das Nießbrauch- oder Wohnrecht, um weiterhin ein Zuhause zu haben, was die steuerlichen Vorteile der Schenkung im Falle eines frühen Todes mindern könnte. Eine Vererbung ist steuerlich günstig, wenn der Nachlass unter den Freibeträgen liegt, so dass keine oder nur eine geringe Erbschaftssteuer anfällt. Bei einem sehr großen Vermögen sollten Immobilien alle zehn Jahre zu Lebzeiten übertragen werden.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben – wir von LIENEMANN Immobilien beantworten Ihre Fragen gerne.