Was ist der Unterschied zwischen einer Bauakte und einer Grundakte?

die Begriffe Bauakte und Grundakte werden oft verwechselt, meinen aber zwei verschiedene Arten von behördlichen Akten im Immobilien- bzw. Baurecht.
Hier ist eine klare und verständliche Erklärung 👇

🏗️ Bauakte

Zuständig: In der Regel das Bauamt der Stadt oder Gemeinde

📄 Inhalt:

Die Bauakte enthält alle Unterlagen rund um die bauliche Entwicklung eines Grundstücks oder Gebäudes:

  • Bauanträge und Baugenehmigungen
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Lagepläne
  • statische Berechnungen
  • Nachweise über Änderungen (z. B. Anbauten, Umbauten, Nutzungsänderungen)
  • Schriftwechsel mit Bauherr, Architekt, Bauaufsicht
  • ggf. Abnahmeprotokolle, Energieausweise, Denkmalschutzauflagen

📦 Zweck:

➡️ Dokumentiert die baurechtliche Geschichte und den Zustand eines Gebäudes.
➡️ Wird oft bei Kauf, Umbau oder Sanierung benötigt.

📍 Aufbewahrungsort:

Im Bauarchiv oder der Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder Gemeinde.
In Großstädten wie Stuttgart oder München kann man meist online oder per Formular Einsicht beantragen.


📜 Grundakte

Zuständig: Das Grundbuchamt beim Amtsgericht

📄 Inhalt:

Die Grundakte ist die Sammelmappe zum Grundbuchblatt eines Grundstücks.
Sie enthält die rechtlichen Unterlagen, die Grundlage für Eintragungen im Grundbuch sind:

  • Kaufverträge und Auflassungserklärungen
  • Grundschuldbestellungen, Hypotheken, Dienstbarkeiten
  • Erbbaurechtsverträge, Teilungserklärungen (bei Wohnungseigentum)
  • Löschungsbewilligungen und behördliche Genehmigungen

📦 Zweck:

➡️ Dokumentiert alle rechtlichen und eigentumsbezogenen Vorgänge zu einem Grundstück.
➡️ Grundlage für das Grundbuch, das öffentlich einsehbar ist (bei berechtigtem Interesse).

📍 Aufbewahrungsort:

Beim Amtsgericht, Abteilung Grundbuchamt – also nicht beim Bauamt.


⚖️ Kurzvergleich:

Merkmal Bauakte Grundakte
Zuständig Bauamt / Bauaufsichtsbehörde Amtsgericht / Grundbuchamt
Inhalt Baurechtliche und technische Unterlagen Eigentums- und Rechtsunterlagen
Zweck Dokumentation der Baugeschichte Grundlage für Grundbucheintragungen
Typische Dokumente Baupläne, Genehmigungen, Abnahmen Kaufverträge, Grundschulden, Teilungserklärungen
Einsicht Eigentümer, Käufer, Architekt mit Vollmacht Nur Berechtigte (Eigentümer, Notar, Gläubiger etc.)

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