Was ist der Unterschied zwischen einer Bauakte und einer Grundakte?
die Begriffe Bauakte und Grundakte werden oft verwechselt, meinen aber zwei verschiedene Arten von behördlichen Akten im Immobilien- bzw. Baurecht.
Hier ist eine klare und verständliche Erklärung 👇
🏗️ Bauakte
Zuständig: In der Regel das Bauamt der Stadt oder Gemeinde
📄 Inhalt:
Die Bauakte enthält alle Unterlagen rund um die bauliche Entwicklung eines Grundstücks oder Gebäudes:
- Bauanträge und Baugenehmigungen
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Lagepläne
- statische Berechnungen
- Nachweise über Änderungen (z. B. Anbauten, Umbauten, Nutzungsänderungen)
- Schriftwechsel mit Bauherr, Architekt, Bauaufsicht
- ggf. Abnahmeprotokolle, Energieausweise, Denkmalschutzauflagen
📦 Zweck:
➡️ Dokumentiert die baurechtliche Geschichte und den Zustand eines Gebäudes.
➡️ Wird oft bei Kauf, Umbau oder Sanierung benötigt.
📍 Aufbewahrungsort:
Im Bauarchiv oder der Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder Gemeinde.
In Großstädten wie Stuttgart oder München kann man meist online oder per Formular Einsicht beantragen.
📜 Grundakte
Zuständig: Das Grundbuchamt beim Amtsgericht
📄 Inhalt:
Die Grundakte ist die Sammelmappe zum Grundbuchblatt eines Grundstücks.
Sie enthält die rechtlichen Unterlagen, die Grundlage für Eintragungen im Grundbuch sind:
- Kaufverträge und Auflassungserklärungen
- Grundschuldbestellungen, Hypotheken, Dienstbarkeiten
- Erbbaurechtsverträge, Teilungserklärungen (bei Wohnungseigentum)
- Löschungsbewilligungen und behördliche Genehmigungen
📦 Zweck:
➡️ Dokumentiert alle rechtlichen und eigentumsbezogenen Vorgänge zu einem Grundstück.
➡️ Grundlage für das Grundbuch, das öffentlich einsehbar ist (bei berechtigtem Interesse).
📍 Aufbewahrungsort:
Beim Amtsgericht, Abteilung Grundbuchamt – also nicht beim Bauamt.
⚖️ Kurzvergleich:
| Merkmal | Bauakte | Grundakte |
|---|---|---|
| Zuständig | Bauamt / Bauaufsichtsbehörde | Amtsgericht / Grundbuchamt |
| Inhalt | Baurechtliche und technische Unterlagen | Eigentums- und Rechtsunterlagen |
| Zweck | Dokumentation der Baugeschichte | Grundlage für Grundbucheintragungen |
| Typische Dokumente | Baupläne, Genehmigungen, Abnahmen | Kaufverträge, Grundschulden, Teilungserklärungen |
| Einsicht | Eigentümer, Käufer, Architekt mit Vollmacht | Nur Berechtigte (Eigentümer, Notar, Gläubiger etc.) |
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