Scheidung: Wieviel ist die gemeinsame Immobilie wert?
Fakten schaffen
Eine Scheidung stellt für Ehepartner häufig eine äußerst herausfordernde Phase dar. Dabei sind es oft nicht nur die emotionalen Belastungen, die zu bewältigen sind. Besonders die finanziellen Aspekte und das Vermögen spielen eine entscheidende Rolle. Die faire Verteilung des gemeinsamen Eigentums führt bei beiden Partnern oft zu schlaflosen Nächten, gerade in der Zeit vor einer Scheidung.
Wenn zudem ein Haus oder eine Eigentumswohnung im gemeinsamen Besitz ist, wird die Situation noch komplizierter. Wie soll die Immobilie aufgeteilt werden? Wer muss wem wie viel auszahlen? Und wie wird der Wert der Immobilie bestimmt? Eine Immobilienbewertung im Rahmen einer Scheidung kann den Betroffenen viel Klarheit verschaffen und hilft, Zeit, Geld und Nerven zu sparen. Mit einem von einem neutralen, zertifizierten Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Immobilien lässt sich die Situation in Bezug auf Streitigkeiten um das Zuhause langfristig wesentlich entspannter gestalten.
Zugewinn der Immobilie
Im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe angesammelte Vermögen der Partner, auch als Zugewinn bezeichnet, in der Regel geteilt, es sei denn, es wurde im Rahmen eines Ehevertrags etwas anderes festgelegt. Der Zugewinn kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel erarbeitetes Geld oder die Wertsteigerung von Häusern oder Eigentumswohnungen. Eine Immobilie kann aus unterschiedlichen Gründen an Wert gewinnen: Dazu zählen beispielsweise die allgemeine Marktsituation und steigende Immobilienpreise, durchgeführte Renovierungen oder die Aufwertung eines gesamten Wohngebiets infolge städtebaulicher Maßnahmen.
Wieviel des Zugewinns steht dem Partner zu?
Wenn einer der Ehepartner Eigentümer eines Hauses ist, hat der andere Partner nach der Scheidung in der Regel Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns. Wenn der Ehemann beispielsweise vor der Eheschließung ein Haus im Wert von 500.000 € erworben hat und dieses in den zehn Jahren Ehe einen Zugewinn von 200.000 € erzielt hat, ist er verpflichtet, seiner Ehefrau im Falle einer Scheidung die Hälfte dieses Betrags, also 100.000 €, auszuzahlen.
Es ist jedoch ratsam, zur genauen Ermittlung des Zugewinns rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da die Situation von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Dabei wird unter anderem geklärt, wie die Aufteilung des Hauses zwischen den beiden Ehepartnern im Detail erfolgen soll und welche Faktoren dabei zu berücksichtigen sind.
Unabhängig davon, wie die Aufteilung konkret gestaltet wird, handelt es sich stets um erhebliche Beträge. Derjenige, der die Auszahlung leisten muss, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollte er nicht in der Lage sein, den anderen auszuzahlen. In einem solchen Fall bleibt oft nur die Möglichkeit, das Haus oder die Eigentumsimmobilie zu verkaufen, um den Zugewinnausgleich zu realisieren.
Sollten beide Partner im Grundbuch eingetragen sein sind mehrere Aspekte zu beachten, um festzustellen, wie der Zugewinnausgleich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Hierbei muss unter anderem berücksichtigt werden, ob der Zugewinn durch gemeinsame Arbeits- oder Geldleistungen oder ausschließlich durch die Beiträge eines Ehepartners, beispielsweise durch Renovierungsarbeiten, erzielt wurde. Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert, einen Anwalt hinzuzuziehen, um alle relevanten Details und Einflussfaktoren zu klären.
Wertermittlung durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung
Wie viel ist mein Haus wirklich wert? Diese Frage sollte spätestens im Zuge der Vermögensaufteilung während einer Scheidung von Hauseigentümern ernst genommen werden. Eine Wertermittlung Ihres Eigenheims durch einen unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung liefert hierbei objektive Ergebnisse, die beiden Parteien Sicherheit in den Verhandlungen geben und eine faire, einvernehmliche Einigung ermöglichen. Ein neutrales Gutachten kann verhindern, dass sich die Ehepartner über einen nicht zutreffenden Betrag streiten, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern oft auch zu unbefriedigenden Lösungen für beide führt.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die zukünftigen Ex-Partner sich einvernehmlich für einen Sachverständigen entscheiden, der das Gutachten anfertigt. Optimal wäre es, wenn die Immobilie bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung bewertet wurde. So lässt sich der Zugewinn zwischen Heiratsdatum und Scheidungsantrag präzise ermitteln.
Welche Art von Wertgutachten wird bei der Scheidung benötigt?
Bei der Immobilienbewertung im Rahmen einer Scheidung stehen zwei Arten von Gutachten zur Verfügung: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten. Ein Kurzgutachten bietet eine kompakte und übersichtliche Einschätzung des Immobilienwerts, wobei alle relevanten Faktoren und Unterlagen berücksichtigt werden. Diese Variante ist kostengünstig und eignet sich besonders, wenn beide Parteien kooperativ zusammenarbeiten und eine Einigung über die Vermögensaufteilung außerhalb eines Gerichtsverfahrens erzielt werden kann.
Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Verkehrswertgutachten um eine umfassendere und detaillierte Bewertung der Immobilie. Es beinhaltet nicht nur eine präzise Beschreibung des Objekts, sondern auch ausführliche Erläuterungen zur Wertermittlung, in denen zahlreiche Einflussfaktoren und Kennzahlen aufgeführt werden. Das Verkehrswertgutachten legt die einzelnen Wertfaktoren sehr genau dar und bietet damit deutlich umfangreichere Informationen über den Wert einer Immobilie im Vergleich zu einem Kurzgutachten.
Möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist?
Wir von LIENEMANN Immobilien erstellen sowohl Kurzgutachten als auch Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie, die im Fall der Fälle auch vor Gericht Bestand haben.