Erwerb einer Immobilie – Kaufnebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren!
Kaufnebenkosten Hauskauf: Hiermit müssen Sie rechnen
Beim Hauskauf oder einem Grundstückskauf bleibt es nicht bei der Zahlung des Kaufpreises.
Bei jedem Immobilienkauf sind Kaufnebenkosten (auch Erwerbsnebenkosten) zu entrichten.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, was ein der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung an Nebenkosten mit sich bringt, wie Sie die Kaufnebenkosten berechnen und wer diese zahlen muss.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Die Kaufnebenkosten beim Hauskauf betragen zwischen 9 und 12 % des Kaufpreises.
- Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert von Bundesland zu Bundesland.
- Ebenfalls mit einzukalkulieren: Versteckte Hauskauf Nebenkosten wie Sanierungs- oder Umzugskosten
- Eigengenutzte Immobilien: Kaufnebenkosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Wie setzen sich Kaufnebenkosten zusammen?
Zu den Kaufnebenkosten beim Hauskauf gehören sämtliche Kosten, die neben dem reinen Kaufpreis der Immobilie zu entrichten sind. Darunter fallen verschiedene Gebühren und Steuern, wie beispielsweise Notargebühren, die Umschreibung des Grundbuchs, die Grunderwerbsteuer sowie die Maklerprovision. Diese Posten gehören zu den klassischen Nebenkosten und betragen jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie.
Nachfolgend die wichtigsten Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf im Überblick:
1. Notar- und Grundbuchamt: ca. 2 % des Kaufpreises
Für den Eintrag in die Grundbücher und die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags muss der Käufer eine Gebühr von ca. 2% des Kaufpreises entrichten. Die Höhe des Anteils an den Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotGK).
Im Einzelnen übernimmt ein Notar folgende Aufgaben
- Vorgespräch mit beiden Vertragsparteien
- Erstellung des Vertragsentwurfs
- Zusendung und Prüfung des Kaufvertrags
- Aufklärung beider Parteien über Rechtsfolgen des Vertrags
- Vorlesen und Unterzeichnen des Kaufvertrags beim Notartermin
- Beurkundung des Kaufvertrags beim Notartermin
- Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt
- Vorkaufsrecht der Gemeinde klären
- Meldung ans Finanzamt
- Überwachung der Kaufpreiszahlung
- Eintragung ins Grundbuch
2. Maklergebühr: i.d.R. 3,57 % des Kaufpreises
Die Maklerprovision beim Hauskauf ist frei verhandelbar zwischen Immobilienmakler und Kunde. Die Höhe variiert von Bundesland zu Bundesland. In Baden Württemberg beträgt sie i.d.R. 3,57% des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer – jeweils für Käufer und Verkäufer. Am 23. Dezember 2020 trat eine bundeseinheitliche Regelung zur Maklerprovision in Kraft. Durch das neue „Gesetz über die Teilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ werden Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst.
Ein wesentlicher Aspekt dieses Gesetzes ist, dass Käufer und Verkäufer sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler teilen müssen.
3. Grunderwerbsteuer: 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises
Der Grunderwerbssteuersatz unterscheidet sich je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5% – 6,5% des Kaufpreises der Immobilie. In Baden-Württemberg beträgt der Steuersatz 5%. Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken fällig. Der Kaufvertrag regelt, wer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat – in der Regel ist dies der Käufer der Immobilie. Der Notar meldet den Kaufvertragsabschluss an das zuständige Finanzamt, das einen Grunderwerbssteuerbescheid an den Steuerpflichtigen versendet.
Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erstellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann erfolgen.
4. Kaufnebenkosten gesamt: 9 % – 12 %
Insgesamt fallen demzufolge Kaufnebenkosten von ca. 9% – 12% des Kaufpreises der Immobilie an. Diese sollten zusätzlich zum Kaufpreis eingeplant werden. Ideal für ein Finanzierungsvorhaben ist es, wenn der Käufer die Nebenkosten Hauskauf aus Eigenkapital erbringt. In der Regel übernehmen Banken die Finanzierung der
Nebenkosten Hauskauf nämlich nicht. Hier kommt es allerdings auch auf das Einkommen und die Bonität des Kreditnehmers an.
Die Höhe der Kaufnebenkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie variieren je nachdem, ob gekauft oder gebaut wird und nach Bundesland. Während Käufer einer Immobilie in Berlin und Brandenburg am tiefsten in die Tasche greifen müssen sind die Kosten in Bayern und Sachsen am geringsten.
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