Grundsteuerreform: das ändert sich in 2025 für Immobilienbesitzer

Seit 01. Januar 2025 gilt eine neue Berechnungsformel für die Grundsteuer. Eigentümer von Immobilien müssen mit veränderten Steuer Forderungen rechnen.

Die Reform der Grundsteuer war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die seit den 1960er Jahren verwendeten Einheitswerte zur Grundstücksbewertung für verfassungswidrig erklärt hat, da sie zu einer ungerechten Steuerbelastung führte. Mit der Reform wird eine neue Berechnungsgrundlage eingeführt, die eine gerechtere Besteuerung gewährleisten soll. Seit 2022 arbeiten die Finanzbehörden an der Neuberechnung.

Bis Ende dieses Jahres müssen die Städte und Gemeinden als letzte Instanz ihre neuen Hebesätze für die Grundsteuer festlegen. Die endgültige Zahlung, die Grundstückseigentümer leisten müssen, hängt von zwei Faktoren ab:

dem sogenannten Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt basierend auf der Grundstücksfläche ermittelt wird, und dem Grundsteuer-Hebesatz, den jede Gemeinde eigenständig bestimmt. Der Zahlbetrag ergibt sich aus der Formel: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz.

Wann dürfen wir mit dem neuen Grundsteuerbescheid rechnen? 

Die Fristen für die Abgabe der Grundsteuererklärung sind bereits verstrichen. Die Finanzämter haben die neuen Bescheide basierend auf den eingereichten Informationen größtenteils im Jahr 2024 versendet. Die Bescheide enthalten die neu berechnete Grundsteuer, die für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie gilt. Ob sich Ihre Steuerlast erhöht, verringert oder gleich bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Standort und Wert des Grundstücks: In Regionen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen sind tendenziell höhere Belastungen zu erwarten.
  • Größe und Nutzung: Die Art der Nutzung, sei es Wohnraum, Gewerbe oder landwirtschaftliche Flächen, beeinflusst die Berechnung.
  • Landesspezifische Bestimmungen: Einige Bundesländer haben eigene Bewertungsmodelle eingeführt.
Sind Sie unsicher, wie sich die Änderungen auf Ihre Immobilie und deren Verkaufswert auswirken könnten? 

Kontaktieren Sie uns gerne! 

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