Das neue Gebäudeenergiegesetz

Was ändert sich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz?

Das neue Gebäudeeneegiegesetz (GEG) umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“ genannt, ist seit dem 1.1.2024 in Kraft. Die Verunsicherung der Eigentümer einer Immobilie ist nach wie vor groß und ich habe es regelmäßig mit Kunden zu tun, die Fragen zu diesem Thema haben.

Hintergrund: Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz will die Ampel-Regierung in den kommenden Jahren das Heizen in Deutschland energieeffizienter und nachhaltiger machen.

Gleich vorweg und um die größte Sorge vieler Hausbesitzer, dass sie ihre Ölheizung austauschen müssen, zu zerstreuen:

Status Quo – Heizungsgesetz

  • Die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes gelten zunächst ausschließlich für Neubauten.
  • Funktionierende bestehende Gas- oder Ölheizungen müssen vorerst nicht ausgetauscht werden.
  • Bestehende defekte Heizungsanlagen müssen ebenfalls nicht ausgetauscht werden sondern dürfen repariert werden.

Was ist nun bei Neubauten zu beachten

  • Neu eingebaute Heizungen müssen ab 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Bis zum Jahr 2045 müssen dann final alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Längere Übergangsfristen sind vorgesehen für Neubauten, die in Baulücken entstehen sowie für bestehende Gebäude.

Wie erreicht man 65% erneuerbare Energien?

Für die Erfüllung des 65 %-Kriteriums ist vom Eigentümer ein rechnerischer Nachweis zu erbringen.

Für ab dem 1.1.2024 eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwendet werden:

Ab dem…

1.1.2029: 15 %,

1.1.2035: 30 %,

1.1.2040 : 60 %

1.1.2045: 100 %.

Zugelassene Alternativen im Rahmen der neuen Heizregeln ab 2024:

  • eine Wärmepumpe
  • ein Nah- oder Fernwärmeanschluss
  • Solarthermie
  • Biomasseheizungen, wie Pellet-, Biogas- oder Wasserstoffheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe oder Solarthermie mit einer Gas- oder Biomasseheizung kombiniert wird

Übergangsregelungen/ Ausnahmen:

Das Gebäudeenergiegesetz enthält weitere Übergangsregelungen, z.B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht oder eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei etwa berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen.

Zuschüsse:

Für den Umstieg auf erneuerbare Energien gibt es staatliche Zuschüsse sowie besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen KfW Ergänzungskredite zu beantragen.

Kritik

Es gab großen Widerstand gegen dieses Gesetz nicht nur von Seiten der Opposition sondern auch von diversen Vereinen und Verbänden, der Verbraucherzentrale Bundesverband und des Deutschen Mieterbunds. Auch das Bundesverfassungsgericht musste sich mit diesem Gesetz, welches im Turbo durchgepeitscht werden sollte, beschäftigen.

Nichtsdestotrotz ist das Gesetz nun in Kraft und es ist wichtig, dass sich die Eigentümer von Immobilien damit auseinandersetzen und umfassend informieren.

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