Vermietung einer Immobilie – Bonitätsprüfung von Mietinteressenten

Für Vermieter gibt es kaum etwas Frustrierenderes, als ein unzuverlässigen Mieter, der seine Miete nicht pünktlich bezahlt. Mietausfälle zählen zu den größten Gefahren für die Rentabilität einer vermieteten Immobilie. Ist  ein zahlungsunfähiger Mieter einmal in der Wohnung, bekommt man ihn oftmals nur schwer wieder los. Wie können Sie die Bonität Ihrer Mietinteressenten zuverlässig überprüfen? Welche Informationen dürfen Sie erfragen, und wie aussagekräftig ist beispielsweise der Score-Wert einer Schufa-Auskunft?

In der heutigen Zeit könnte man den Eindruck gewinnen, dass es nahezu unmöglich ist, geschäftliche Beziehungen aufzubauen, ohne gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Gleichzeitig scheint die Kontrolle über persönliche Daten und die Privatsphäre zunehmend verloren zu gehen. In diesem Spannungsfeld stellen sich viele Vermieter die Frage, welche Selbst- oder Fremdauskünfte sie von ihren Mietinteressenten einholen dürfen. Grundsätzlich ist es natürlich ratsam, dieses Thema einem zertifizierten Immobilienmakler anzuvertrauen, der fundierte Kenntnisse und Erfahrung bei diesem Thema hat.

Was dürfen Sie erfragen und überprüfen?

Als Vermieter haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, Informationen zu erhalten, die Aufschluss über die Bonität Ihres Mieters geben. Dazu zählen Angaben zum Beruf, zum Arbeitgeber und zum durchschnittlichen Nettoeinkommen. Zudem sollten Sie klären, ob es bereits zu einer Zwangsvollstreckung gegen die betreffende Person gekommen ist, was sich durch Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis überprüfen lässt. Es ist ratsam, Ihre Bewerber in einem Fragebogen um entsprechende Selbstauskünfte zu bitten. Darüber hinaus ist es üblich, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit sowie den Personalausweis anzufordern. Zudem sollten Sie Informationen von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa einholen, um das Zahlungsverhalten Ihres Mietinteressenten genauer einschätzen zu können.

Welche Fragen sind tabu?

Fragen, die sich auf das Einkommen von Angehörigen des Mietinteressenten beziehen, oder nach ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Religion oder Alter sind nicht zulässig. Auch die Frage, ob eine Mietinteressentin schwanger ist, zählt zu den unzulässigen Fragen, da sie in das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ eingreift. Um rechtliche Fallstricke bei der Erstellung von Mieterfragebögen zu vermeiden und um Fehler sowie Nachlässigkeiten bei der Bonitätsprüfung zu umgehen, sollten Sie sich nicht nur auf Ihr Bauchgefühl verlassen. Ziehen Sie stattdessen einen erfahrenen Hausverwalter oder Makler zurate, der Ihnen bei der Mietersuche zur Seite steht. Beide sind Fachleute mit der nötigen Erfahrung, um verlässliche Mieter für Sie zu finden und das Risiko von Mietausfällen zu minimieren.

Bonitätsauskünfte sind nur eine Momentaufnahme

Trotz der Bedeutung einer Bonitätsprüfung sollten Sie sich bewusst sein, dass beispielsweise eine Schufa-Auskunft oder das aktuelle Einkommen eines Mieters lediglich eine Momentaufnahme darstellen. Auch ein guter Schufa-Score kann einen zukünftigen Bonitätsverlust nicht ausschließen. Daher ist es unerlässlich zu Ihrer Absicherung, zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution zu vereinbaren.

Möchten Sie Mietausfälle vermeiden? Kontaktieren Sie uns! Wir von LIENEMANN Immobilien stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Selbstverständlich übernehmen wir grundsätzlich die Bonitätsprüfung für unsere Kunden bei Vermietung und auch bei Verkauf.